Das Amt der NÖ Landesregierung stellte für die Sanierung der Marchdämme in den Abschnitten Angern-Mannersdorf-Stillfried und Waidendorf-Dürnkrut-Jedenspeigen die Verpflichtung zur Durchführung einer vereinfachten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) fest.
Die UVP-Verhandlung zur Dammsanierung fand am 1. Juni 2006 statt. Den positiven Bescheid erhielt via donau von der NÖ Landesregierung im August 2006.
Folgende Auflagen wurden dabei von der NÖ Landesregierung an via donau gestellt:
Für alle anderen Baulose reicht via donau UVP-Feststellungsanträge ein. Die UVP-Behörde entscheidet danach über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
In Österreich durchlaufen relevante öffentliche und private Projekte eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Dabei finden u.a. die Auswirkungen des Projektes auf Mensch, Tier, Pflanzen und Lebensräume (Wasser, Boden, Luft, Klima) besondere Berücksichtigung.
Die Projektwerberin oder der Projektwerber legt eine Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) vor. Im Falle des Hochwasserschutzes an der March sind die Projektwerber die örtlich zuständigen Hochwasserverbände bzw. in deren Vertretung via donau. Die UVE bildet die fachliche Grundlage für die Erstellung eines Umweltverträglichkeitsgutachtens der Sachverständigen.
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